Diese Stadt war langweilig!


...und die Webseite solls nicht sein...


...darum wird derzeit fleißig daran gebastelt, damit Ihr in Zukunft noch schöner, öfter, schneller Bescheid wisst, was im JUZ passiert!

 


please, dance!

 

 

NEWS

die webseite ist wieder on top!
allerdings noch mit altem design, wir arbeiten aber dran!







 




Öffnungszeiten

Montags - Freitags: 15 - 21 Uhr
sowie bei Veranstaltungen (siehe Programm)

 

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International visitors: please do not hesitate to write us regarding any kind of information! (adress below)

 

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Konzerte:

#1 @ Booker / Bands

#2 @ Veranstalter

#3 Für neulinge in Sachen Konzertveranstatung

 

 

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Selbstverständnis

Das selbstverwaltete Jugendkulturzentrum versteht sich als ein Ort alternativer Kultur und Ausdrucksmöglichkeit, jenseits der gängigen Konsum- und Vergnügungsmöglichkeiten in Kneipe, Kino oder Diskothek. Es wird durch den Verein Jugendkulturzentrum Saarlouis e.V. betrieben, die Mitgliedschaft steht jedem offen. Entscheidungen werden in wöchentlich stattfindenden (offenen) Plena, sowie in einzelnen Vorstandssitzungen getroffen. Grundlage ist ein Vertrag mit der Stadt Saarlouis sowie eine dazugehörige Hausordnung, welche sich ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz beruft.

Im regulären Cafébetrieb bieten wir die Möglichkeit zu fairen Getränkepreisen und ohne Konsumzwang etwas zu trinken, selbst mitgebrachte Musik zu hören, Rumzuhängen, Kicker zu spielen oder unser kostenloses Internet-Café zu nutzen. Nicht zuletzt will das Zentrum zur Eigeninitiative anregen und die Möglichkeit bieten, selbst Veranstaltungen durchzuführen.

Bisher durchgeführte bzw. geplante Veranstaltungen beinhalten viele Konzerte unterschiedlicher Musikrichtung, Seminare zu den verschiedensten Themen, Filmabende, Parties, Diskoveranstaltungen, etc.

Das Zentrum steht allen offen, gleichgültig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Musikgeschmack. Jeder ist willkommen. Gewalt, illegaler Drogenkonsum, sowie Diskrimierungen aller Art (seien sie rassistischer, sexistischer oder sonstiger fremdenfeindlicher Motivation) werden jedoch ausdrücklich nicht geduldet. Der Vorstand des Zentrums behält sich in diesen Fällen das Hausrecht vor.